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Geschichte der Sozialversicherung


Erstmals kam es im Jahre 1889 zu einer gesetzlichen Sozialversicherung im heutigen Sinne. Sämtliche Arbeiter und Angestellte der Industrie und des sonstigen Gewerbes wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst.

Die Landarbeiter bildeten die einzige Ausnahme. Schon damals wurde die Selbstverwaltung eingeführt.

Im Jahre 1909 trat das Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte in Kraft und elf Jahre später das Arbeitslosengesetz und das Gesetz für die Krankenversicherung von Staatsbediensteten. Danach wurden bis zum Jahr 1935 immer mehr Sozialversicherungen in den unterschiedlichen Berufsgruppen eingeführt und verfeinert. Im Zweiten Weltkrieg, genauer gesagt 1939 wurde diese Selbstverwaltung abgeschafft und die Organisation der Sozialversicherungen wurde nach deutschem System in die staatliche Verwaltung übernommen. Für die Verwaltung wurde die Reichsversicherungsordnung (RVO) angewandt. Nachdem die Republik Österreich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder aufgebaut wurde, wurde anno 1947 das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz eingeführt und die Selbstverwaltung wurde wieder aufgenommen. Eine weitere wichtige Maßnahme war die Gründung eines Hauptverbandes des österreichischen Sozialversicherungsträgers als Dachorganisation im Jahr 1948. Am 01. Jänner 1956 wurde das bis dahin geltende Gesetz durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) abgelöst. In diesem Gesetz wurden die Sozialversicherungen für Arbeiter und Angestellte in Industrie, Bergbau, Handel, Gewerbe, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft zusammengefasst. Es regelt die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung sowie die Krankenversicherung für Pensionisten. Außerhalb des ASVG behielten einige Sozialversicherungsgesetze für Sonderversicherungen ihre Gültigkeit. Das ASVG ist in zehn Teile gegliedert und wurde entsprechend dem Fortschreiten der gesellschafts- und sozialpolitischen Entwicklung immer wieder angepasst. In den über fünfzig Jahren seit Bestand des ASVG gab es zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Gesetz, die versuchen den ständigen Veränderungen des Staates und den Ansprüchen der Versicherten gerecht zu werden. Es wurden neue Maßnahmen und Gesetze für die soziale Sicherheit der Versicherten beschlossen und erlassen, so dass im Laufe der Zeit eine lückenlose Versicherung für Arbeiter und Angestellte entstanden ist.