Was unterscheidet Makler und Versicherungsvertreter?
Zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsvertreter, d.h. dem gebundenen Vermittler, gibt es einen gravierenden und sehr wichtigen Unterschied, und zwar wenn es um die juristische Seite von Rechten und Pflichten geht. Der gebundene Vermittler steht im Vertragsrecht immer auf der Seite des Versicherungsunternehmens, da er Geschäftsbesorger für die Versicherung ist. Der Versicherungsmakler hingegen wird vom Kunden beauftragt, sich um dessen Belange zu kümmern und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite.

Von Gesetzes wegen sind Versicherungsvertreter streng von den Maklern zu unterscheiden. Versicherungsvertreter können auch unter dem Namen Agent, Agenturvertrieb, Ausschließlichkeitsagent auftreten. Es handelt sich jedoch immer um einen Versicherungsvertreter, der für eine oder mehrere Gesellschaften Geschäfte akquiriert. Auch der Mehrfachagent ist im Prinzip ein Versicherungsvertreter. Er arbeitet jedoch nicht nur für einen Versicherer sondern für mehrere. Rechtlich gilt er als Vertreter der jeweiligen Gesellschaft und hat mit diesen einen Agenten-Vertrag. Somit zählt er zu den Versicherungsvertretern.
Der Makler oder auch Broker ist im Gegensatz an keine Gesellschaft gebunden. Er erhält vom Kunden den Beratungs- und Vermittlungsauftrag und schuldet ausschließlich ihm Loyalität. In einem Maklervertrag wird das Vertragsverhältnis zwischen Makler und Versicherungsnehmer geregelt. Der Makler muss vor Vertragsabschluss ein Protokoll über die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden und die daraus entstandenen Vorschläge des Maklers führen. Die Vorschläge müssen begründet werden. Der Kunde kann auf dieses Beratungsprotokoll verzichten, dies kann sich jedoch im Streitfall negativ für ihn auswirken. Auch wenn der Versicherer eine vorläufige Deckung zusagt, kann auf eine derartige Dokumentation verzichtet werden. Zum Maklervertrag gehört ebenfalls die Maklervollmacht. Diese berechtigt den Makler dazu, den Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften im Umfang der vereinbarten Vollmacht zu vertreten. Der Versicherungsmakler tritt somit als Sachverwalter im Auftrag seines Kunden bei den Gesellschaften auf und ist dazu berechtigt, Sachversicherungen zu kündigen, neu abzuschließen oder auch Schadensregulierungen beim Versicherer anzumelden.