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Welche Versicherungen sind Empfehlenswert?


In Österreich gibt es staatliche Sozialversicherungsträger und private Versicherungsgesellschaften. Die Versicherten der österreichischen Sozialversicherung verwalten diese selber, indem sie Interessensvertreter in die Organe der Sozialversicherungsträger entsenden, die die Geschäfte dort weisungsfrei führen. Der Staat besitzt jedoch ein Aufsichtsrecht durch die Aufsichtsbehörden.  

Diese Selbstverwaltung hat sowohl historische als auch praktische Gründe. Rasche und praxisbezogene Entscheidungen und die Entlastung der staatlichen Verwaltung sind zwei Gründe. Die Grundlage der sozialen Sicherheit in Österreich wird durch die Sozialversicherungen gebildet. Diese sorgen für Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung und verdichten das soziale Netz noch durch Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherungsleistungen und Sozialhilfe. Für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sind zweiundzwanzig Sozialversicherungsträger zuständig. Finanziert wird die Sozialversicherung überwiegend durch Beiträge, die sich nach dem Umlageverfahren errechnen. Das System beruht auf dem Solidaritätsprinzip, der Pflichtversicherung und der Selbstverwaltung durch die Versicherten. Der erste Präsident der österreichischen Sozialversicherungsträger, Johann Böhm (von 1948 bis 1959 im Amt), sagte einst „ Die soziale Sicherheit ist die verlässlichste Grundlage der Demokratie.“ Der Versicherungsschutz besteht bei den Sozialversicherungen automatisch, sobald man einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Am Beispiel der Krankenversicherung kann man ein paar Unterschiede zwischen staatlich und privat aufweisen. Jeder Versicherte erhält bei der staatlichen Krankenversicherung ohne Wartezeit, Risikoprüfung und sonstige Untersuchungen sofortigen Versicherungsschutz. Dies unterscheidet die staatliche Sozialversicherung primär von den privaten Versicherungsgesellschaften, die ihr Schadensrisiko durch Gesundheitsprüfungen und Wartezeiten minimieren. Bei der privaten Versicherung hat der Versicherungsnehmer jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsumfang und somit die Beitragshöhe mit zu beeinflussen und zu entscheiden, welche Risiken oder Zusatzleistungen er gerne versichern möchte. Auch die Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern wird nach Personenanzahl berechnet. Bei der staatlichen Versicherung gilt das Solidarprinzip, d.h. gleiche Leistungen für alle Versicherten, unabhängig von Geschlecht, Vorerkrankung oder Alter und der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Kinder und nichtberufstätige Ehepartner sind entweder kostenfrei oder gegen geringen Aufschlag mitversichert. Es haben jedoch beide Formen der Versicherung ihre Vor- und Nachteile, die für jeden Einzelnen genau betrachtet werden müssen.